Es wurde schon lange kritisiert, dass die Pflegeleistungen, wie wir sie heute kennen, nicht gerecht an die Bedürfnisse Pflegebedürftiger mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also insbesondere Menschen mit Demenz, angepasst waren. Das solle sich mit der Pflegestufen Reform 2017 ändern. Es wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff gegeben, der geistige Erkrankungen mehr in den Vordergrund rückte. Neu war dann, dass psychische und physische Faktoren der Pflegebedürftigkeit gleichgesetzt wurden. Bisher wurde hauptsächlich die körperliche Komponente betrachtet, wenn es um die Einteilung in eine Pflegestufe ging.
Wir weisen darauf hin, dass sich ab dem 01.01.2017 durch die Pflegereform 2016/2017 die entsprechenden Leistungen und Zuschüsse änderten.
Auch der Begriff der Pflegestufe änderte sich: ab 2017 heißen die Pflegestufen Pflegegrade. Die Abstufungen der Pflegebedürftigkeit wurden neu vorgenommen, um den Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gerecht zu werden: Diese bekammen ab 2017 voraussichtlich den jeweils höheren Pflegegrad zugesprochen. Die Umstellung erfolgte durch eine formale Übertragung der jetzigen Pflegestufen in das neue Modell.
Hier sehen Sie, wie die derzeitigen Pflegestufen ab 2017 in Pflegegrade umgewandelt wurden:
Pflegestufe 0 → Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 → Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 → Pflegegrad 3
+ eingeschränkte Alltagskompetenz
Pflegestufe 2 → Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 → Pflegegrad 4
+ eingeschränkte Alltagskompetenz
Pflegestufe 3 → Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 → Pflegegrad 5
+ eingeschränkte Alltagskompetenz
mit Härtefall gem.SGB XI→ Pflegegrad 5