Sog. 24h-Betreuung von Sorgena: herzliche Pflege mit fairen Preisen -mit Zufriedenheitsgarantie
Liebe Kunden,
Ab Januar 2015 gelten auch für litauische Betreuungskräfte die deutschen Mindestlohnbestimmungen.
Unsere MitarbeiterInnen erhalten dementsprechend den gesetzlich vorgegebenen Mindestlohn!
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem Januar 2024 12,41 Euro pro Stunde
Die Kosten der häuslichen sogenannten 24 Stunden Betreuung sind bei uns flexibel, bezahlbar und transparent
Darin enthalten sind alle erforderlichen Sozialabgaben, Versicherungen und Steuern. Kost und Logis sind für das Personal frei.
Für folgende Leistungen und Qualifikationen fallen zusätzliche Kosten an:
- 2 Personen im Haushalt
- Sprachkompetenz
- Spezielle oder langjährige Berufserfahrung
- Besondere Pflegesituation bzw. großer Umfang der täglichen Arbeitsroutine, insbesondere bei der Grundpflege
- Mehrfache Nachtversorgung
- Führerschein
Reisekosten fallen zusätzlich an, diese betragen je nach Wohnort ca. € 140,- bis € 160,- pro BetreuerIn für eine Strecke.
Wir vermitteln ausschließlich geprüftes Personal aus Litauen mit entsprechenden Deutschkenntnissen. Dies ermöglicht es uns die Kosten für Sie günstig und fair zu halten, aber nicht auf Kosten einer professionellen Dienstleistung in der sog.24 Stunden Betreuung. Zudem stehen wir Ihnen während der ganzen Betreuungszeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
Bei uns erwarten Sie keine versteckte Kosten.
In vielen Fällen können die Kosten für die Pflegeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
Das Angebot für individuelle Bedürfnisse
Jeder Mensch und jede Pflegesituation ist immer anders. Um Ihnen die optimale Hilfe bieten zu können, haben wir ein Angebotssystem von der fürsorglichen Basisbetreuung bis zu den Betreuungs- und Pflegekräften mit zusätzlichen Fach- und Sprachkenntnissen entwickelt.
Sobald wir Ihren Fragebogen ausgefüllt erhalten haben, erstellen wir Ihnen, entsprechend dem Anforderungsprofil, einen individuellen Kostenvoranschlag.
Sie zahlen nur den vereinbarten Tagessatz, bzw. die vereinbarte Monatspauschale
Im Allgemeinen gibt es eine legale Variante, wenn Sie eine litauische Betreuungskraft engagieren:
Arbeitnehmerentsendung laut Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Da wird eine bei uns angestellte und von uns"entsendete" Betreuungskraft oder Haushaltshilfe beschäftigt. Da die Kraft weiterhin in Litauen angestellt ist, sind Sie nicht ihr Arbeitgeber. Die Sozialabgaben sowie Krankenversicherung werden in Litauen gezahlt. Diese Variante ist 100 % legal. Je nach Anforderung betragen die Kosten ab 2.760 Euro aufwärts im Monat.
Selbständig arbeitende Betreuungskräfte
Die Betreuungskraft oder Haushaltshilfe ist oder wird als Gewerbetreibende in Litauen oder in Deutschland gemeldet und arbeitet als Selbständige. Dies ist die kostengünstigste Variante, wo der Honorarvertrag mit den Betreuungskräften abgeschlossen wird. Allerdings werden in einem Bundesland und in einigen Gemeinden anderer Bundesländer die Betreuungskräfte automatisch und ohne Prüfung als "scheinselbständig" eingestuft und vom Zoll mit Ordnungswidrigkeits-Strafen belegt.