Was bedeutet ein Pflegegrad?
Seit 2017 werden in Deutschland nicht mehr die früheren Pflegestufen, sondern fünf Pflegegrade verwendet.
Die Pflegegrade zeigen, wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten eines Menschen beeinträchtigt sind. Dabei werden nicht nur körperliche Einschränkungen berücksichtigt. Auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen, beispielsweise bei Menschen mit Demenz, fließen in die Beurteilung ein.
Die fünf Pflegegrade
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Wie wird der Pflegegrad festgestellt?
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.
Anschließend wird geprüft, wie selbstständig die betreffende Person ihren Alltag bewältigen kann und in welchen Bereichen Unterstützung benötigt wird.
Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Begutachtung in der Regel durch den Medizinischen Dienst (MD) oder andere unabhängige Gutachter. Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung durch Medicproof.
Was wird bei der Begutachtung berücksichtigt?
Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden insbesondere sechs Lebensbereiche betrachtet:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Entscheidend ist also nicht allein eine bestimmte Erkrankung oder Diagnose, sondern vor allem die Frage:
Wie selbstständig kann der Mensch seinen Alltag noch bewältigen und wobei benötigt er Unterstützung?
Warum ist der Pflegegrad wichtig?
Der festgestellte Pflegegrad beeinflusst, welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.
Dazu können – abhängig vom jeweiligen Pflegegrad und der individuellen Situation – beispielsweise Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen, Entlastungsleistungen oder weitere Unterstützungen gehören.
Betreuung zu Hause
Ein Pflegegrad sagt viel über den Unterstützungsbedarf aus, aber nicht alles über den Menschen und seinen persönlichen Alltag.
Deshalb betrachten wir bei der Organisation einer Betreuung zu Hause nicht nur den Pflegegrad, sondern die gesamte Betreuungssituation: Welche Unterstützung wird tatsächlich benötigt? Was kann die Person noch selbstständig tun? Wie sieht ihr Tagesablauf aus und was ist ihr persönlich wichtig?
So kann die Betreuung möglichst individuell an den Menschen und seinen Alltag angepasst werden.
