Als Mitglied der Europäischen Union unterliegt Litauen der Dienstleistungsfreiheit und der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU. Litauische Unternehmen können ihre Beschäftigten im Rahmen der geltenden europäischen und deutschen Bestimmungen nach Deutschland entsenden.
Unsere entsandten Betreuungskräfte sind bei ihrem Arbeitgeber in Litauen angestellt und werden im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für ihre Tätigkeit nach Deutschland entsandt.
Sozialversicherung und A1-Bescheinigung
Bei einer Entsendung können die Arbeitnehmer unter den entsprechenden Voraussetzungen weiterhin dem Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes zugeordnet bleiben.
Die A1-Bescheinigung dient als Nachweis darüber, welche Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit für die betreffende Person gelten.
Arbeitsbedingungen in Deutschland
Für nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und Arbeitsbedingungen in Deutschland.
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) regelt dabei unter anderem, welche Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer gelten, die von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland vorübergehend in Deutschland beschäftigt werden.
So kann die Betreuung durch eine ordnungsgemäß beschäftigte und entsandte Betreuungskraft oder Haushaltshilfe aus Litauen auf einer klaren und transparenten rechtlichen Grundlage organisiert werden.
